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Berkshire Hathaway Aktionärsbrief 2002 - Teil 13

Der Buchprüfungs-Ausschuß

Buchprüfungs-Ausschüsse können nicht prüfen. Nur ein außenstehender Wirtschaftsprüfer kann bestimmen, ob die Gewinne, die ein Management vorgibt, erwirtschaftet zu haben, verdächtig sind. Reformen, die diese Realität ignorieren, und die statt dessen auf die Struktur und die Rechte des Buchprüfungs-Ausschusses abstellen, werden wenig erreichen.

Wie wir schon gesagt haben, haben sich viel zu viele Manager in den letzten Jahren die Zahlen ihrer Gesellschaft aus den Fingern gesogen und dabei sowohl Bilanzierungs- als auch operative Techniken benutzt, die an sich legal sind, aber die nichtsdestotrotz Investoren erheblich täuschen. Häufig wissen Wirtschaftsprüfer von diesen Irreführungen. Zu oft jedoch sind sie still geblieben. Die Hauptaufgabe des Buchprüfungs-Ausschusses ist einfach, die Wirtschaftsprüfer dazu zu kriegen, ihr Wissen zu veröffentlichen.

Um diese Arbeit zu erledigen, muß der Ausschuß sicherstellen, daß sich die Wirtschaftsprüfer mehr davor fürchten, die Mitglieder irrezuführen, als davor, das Management zu beleidigen. In den letzten Jahren haben Wirtschaftsprüfer nicht so gehandelt. Sie haben statt dessen generell den Vorstandsvorsitzenden statt der Aktionäre oder der Aufsichtsräte als ihre Kunden betrachtet. Das war ein natürliches Ergebnis von täglichen Arbeitsbeziehungen und auch vom Verständnis der Wirtschaftsprüfer, daß, egal, was auf dem Papier steht, der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand seine Vergütung zahlen und bestimmen, ob sie weiterhin sowohl für Prüfungen als auch für andere Arbeiten eingesetzt werden. Die Regeln, die kürzlich eingeführt wurden, werden diese Wirklichkeit nicht grundsätzlich ändern. Was dieses gemütliche Verhältnis brechen wird, sind Buchprüfungs-Ausschüsse, die Wirtschaftsprüfern unzweideutig die Situation klarmachen und ihnen verständlich machen, daß sie bei hohen Geldstrafen verantwortlich gemacht werden, wenn sie nicht das auf den Tisch legen, was sie wissen oder anzweifeln.

Meiner Meinung nach können Buchprüfungs-Ausschüsse dieses Ziel durch vier Fragen an die Wirtschaftsprüfer erreichen, deren Antworten aufgezeichnet und den Aktionären mitgeteilt werden sollten. Diese Fragen sind:

1. Wenn der Wirtschaftsprüfer für die Vorbereitung des Jahresabschlusses der Gesellschaft alleine verantwortlich wäre, hätte er dies auf irgendeine Art und Weise anders vorbereitet als das Management? Diese Frage sollte sowohl materielle als auch nicht-materielle Unterschiede abdecken. Wenn der Wirtschaftsprüfer etwas anders gemacht hätte, sollten sowohl die Auffassung des Managements als auch des Wirtschaftsprüfers mitgeteilt werden. Der Buchprüfungs-Ausschuß kann dann die Fakten evaluieren.

2. Wenn der Wirtschaftsprüfer ein Anleger wäre, hätte er die Informationen - in klarem Englisch - erhalten, die grundlegend für sein Verständnis des finanziellen Ergebnisses der Gesellschaft im Berichtszeitraum sind?

3. Folgt die Gesellschaft demselben Ablauf der internen Revision, den es gäbe, wenn der Wirtschaftsprüfer selbst Vorstandsvorsitzender wäre? Wenn nicht, wo und warum gibt es Unterschiede?

4. Hat der Wirtschaftsprüfer Kenntnisse irgendwelcher Vorgänge - entweder bilanztechnisch oder operativ - die die Absicht haben, Erträge oder Aufwendungen von einem Berichtszeitraum in einen anderen zu verschieben?

Wenn der Buchprüfungs-Ausschuß diese Fragen stellt, ist seine Zusammensetzung - der Mittelpunkt der meisten Reformen - von untergeordneter Bedeutung. Zusätzlich wird diese Prozedur Zeit und Geld sparen. Wenn Wirtschaftsprüfern die Situation klargemacht wird, werden sie ihre Pflicht tun. Wenn Ihnen die Situation nicht klargemacht wird... nun, wir haben gesehen, was dann passiert.

Die Fragen, die wir aufgezählt haben, sollten mindestens eine Woche, bevor ein Gesellschaftsbericht veröffentlicht wird, gestellt werden. Dieses Timing wird es ermöglichen, Differenzen zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Management dem Ausschuß bekanntzugeben und zu lösen. Wenn das Timing knapper ist - wenn ein Gesellschaftsbericht unmittelbar bevorsteht und Ausschuß und Wirtschaftsprüfer sich gegenseitig beeinflussen - wird sich der Ausschuß unter Druck fühlen, die vorbereiteten Zahlen zu genehmigen. Eile ist der Feind der Genauigkeit. Meine Auffassung ist die, daß die kürzlich durch die SEC erfolgte Verkürzung der Fristen für die Berichterstattung die Qualität der Veröffentlichungen, die die Aktionäre erhalten, beeinträchtigen. Charlie und ich glauben, daß diese Regel ein Fehler ist und aufgehoben werden sollte.

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