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Der Buchprüfungs-Ausschuß
Buchprüfungs-Ausschüsse
können nicht prüfen. Nur ein außenstehender
Wirtschaftsprüfer kann bestimmen, ob die Gewinne, die ein
Management vorgibt, erwirtschaftet zu haben, verdächtig sind.
Reformen, die diese Realität ignorieren, und die statt dessen auf
die Struktur und die Rechte des Buchprüfungs-Ausschusses
abstellen, werden wenig erreichen.
Wie wir schon gesagt haben,
haben sich viel zu viele Manager in den letzten Jahren die Zahlen ihrer
Gesellschaft aus den Fingern gesogen und dabei sowohl Bilanzierungs-
als auch operative Techniken benutzt, die an sich legal sind, aber die
nichtsdestotrotz Investoren erheblich täuschen. Häufig wissen
Wirtschaftsprüfer von diesen Irreführungen. Zu oft jedoch
sind sie still geblieben. Die Hauptaufgabe des
Buchprüfungs-Ausschusses ist einfach, die Wirtschaftsprüfer
dazu zu kriegen, ihr Wissen zu veröffentlichen.
Um diese Arbeit zu
erledigen, muß der Ausschuß sicherstellen, daß sich
die Wirtschaftsprüfer mehr davor fürchten, die Mitglieder
irrezuführen, als davor, das Management zu beleidigen. In den
letzten Jahren haben Wirtschaftsprüfer nicht so gehandelt. Sie
haben statt dessen generell den Vorstandsvorsitzenden statt der
Aktionäre oder der Aufsichtsräte als ihre Kunden betrachtet.
Das war ein natürliches Ergebnis von täglichen
Arbeitsbeziehungen und auch vom Verständnis der
Wirtschaftsprüfer, daß, egal, was auf dem Papier steht, der
Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand seine Vergütung zahlen
und bestimmen, ob sie weiterhin sowohl für Prüfungen als auch
für andere Arbeiten eingesetzt werden. Die Regeln, die
kürzlich eingeführt wurden, werden diese Wirklichkeit nicht
grundsätzlich ändern. Was dieses gemütliche
Verhältnis brechen wird, sind Buchprüfungs-Ausschüsse,
die Wirtschaftsprüfern unzweideutig die Situation klarmachen und
ihnen verständlich machen, daß sie bei hohen Geldstrafen
verantwortlich gemacht werden, wenn sie nicht das auf den Tisch legen,
was sie wissen oder anzweifeln.
Meiner Meinung nach
können Buchprüfungs-Ausschüsse dieses Ziel durch vier
Fragen an die Wirtschaftsprüfer erreichen, deren Antworten
aufgezeichnet und den Aktionären mitgeteilt werden sollten. Diese
Fragen sind:
1. Wenn der
Wirtschaftsprüfer für die Vorbereitung des Jahresabschlusses
der Gesellschaft alleine verantwortlich wäre, hätte er dies
auf irgendeine Art und Weise anders vorbereitet als das Management?
Diese Frage sollte sowohl materielle als auch nicht-materielle
Unterschiede abdecken. Wenn der Wirtschaftsprüfer etwas anders
gemacht hätte, sollten sowohl die Auffassung des Managements als
auch des Wirtschaftsprüfers mitgeteilt werden. Der
Buchprüfungs-Ausschuß kann dann die Fakten evaluieren.
2. Wenn der
Wirtschaftsprüfer ein Anleger wäre, hätte er die
Informationen - in klarem Englisch - erhalten, die grundlegend für
sein Verständnis des finanziellen Ergebnisses der Gesellschaft im
Berichtszeitraum sind?
3. Folgt die Gesellschaft
demselben Ablauf der internen Revision, den es gäbe, wenn der
Wirtschaftsprüfer selbst Vorstandsvorsitzender wäre? Wenn
nicht, wo und warum gibt es Unterschiede?
4. Hat der
Wirtschaftsprüfer Kenntnisse irgendwelcher Vorgänge -
entweder bilanztechnisch oder operativ - die die Absicht haben,
Erträge oder Aufwendungen von einem Berichtszeitraum in einen
anderen zu verschieben?
Wenn der
Buchprüfungs-Ausschuß diese Fragen stellt, ist seine
Zusammensetzung - der Mittelpunkt der meisten Reformen - von
untergeordneter Bedeutung. Zusätzlich wird diese Prozedur Zeit und
Geld sparen. Wenn Wirtschaftsprüfern die Situation klargemacht
wird, werden sie ihre Pflicht tun. Wenn Ihnen die Situation nicht
klargemacht wird... nun, wir haben gesehen, was dann passiert.
Die Fragen, die wir
aufgezählt haben, sollten mindestens eine Woche, bevor ein
Gesellschaftsbericht veröffentlicht wird, gestellt werden. Dieses
Timing wird es ermöglichen, Differenzen zwischen dem
Wirtschaftsprüfer und dem Management dem Ausschuß
bekanntzugeben und zu lösen. Wenn das Timing knapper ist - wenn
ein Gesellschaftsbericht unmittelbar bevorsteht und Ausschuß und
Wirtschaftsprüfer sich gegenseitig beeinflussen - wird sich der
Ausschuß unter Druck fühlen, die vorbereiteten Zahlen zu
genehmigen. Eile ist der Feind der Genauigkeit. Meine Auffassung ist
die, daß die kürzlich durch die SEC erfolgte Verkürzung
der Fristen für die Berichterstattung die Qualität der
Veröffentlichungen, die die Aktionäre erhalten,
beeinträchtigen. Charlie und ich glauben, daß diese Regel
ein Fehler ist und aufgehoben werden sollte.
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